Berufssoldat Bernd (33) und Ehefrau Barbara (31) wollen sich den Traum vom Eigenheim erfüllen. In der Nähe von Aachen möchten sie auf knapp 160 Quadratmetern Wohnfläche ein idyllisches Familiennest für sich und ihre Tochter Emilia (18 Monate) schaffen. Nach langer Recherche entscheidet sich das Paar für einen Generalunternehmer, der ihnen verspricht: „Erst bauen – dann bezahlen“. Doch schnell wird der jungen Familie klar, dass nichts so läuft, wie mit dem Baudienstleister vereinbart. Die Kosten explodieren auf 323.000 Euro – das sind 73.000 Euro über der vereinbarten Summe. Neben der finanziellen Katastrophe steckt der Bau voller Mängel: Die Bodenplatte ist zu dünn, die Außenisolierung mangelhaft, die Kellerdecke falsch eingebaut. Am Ende wird sogar die Statik des Hauses vom TÜV infrage gestellt. Als das Ehepaar die Arbeiten stoppt und die Beseitigung der Mängel fordert, verlangt der Bauunternehmer noch mehr Geld. Ein klarer Fall für die Bauretter! Architekt John Kosmalla und sein Handwerker-Team nehmen sich dem Mängelhaus an. Rechtsanwältin Manuela Reibold-Rolinger kontaktiert den Dienstleister und fordert Schadensersatz. Ob sie der Familie helfen können, ihren Traum vom Eigenheim doch noch zu verwirklichen?