Von Liebes- oder Sexpuppen hat sicher jeder schon einmal gehört. Doch Sexpuppen als sehr realitätsnahe Nachbildungen von Kindern - das dürfte einigen neu sein. Es gibt ausländische Sexdoll-Hersteller, die Puppen mit eindeutig kindlichen Zügen hier in Deutschland (in kinderpornografischer Art und Weise) anbieten und es gibt deutsche Händler, die kleine Sexpuppen mit Interpretationsspielraum verkaufen. Der Besitz solcher Sexpuppen ist hier legal – bei der Darbietung in den Online-Shops gibt es aber rechtliche Vorgaben. Lebensechte kleine Sexpuppen, die kindliche Züge aufweisen, dürfen nicht in unnatürlicher geschlechtsbetonter Haltung gezeigt werden, weil sie sonst als Kinderpornografie gewertet werden könnten. Doch genaue Richtlinien, ab wann eine Puppe eindeutig als kindlich oder jugendlich gilt, gibt es nicht. Eine Abwägung ist daher in den meisten Fällen schwierig.