Wolfgang A. begreift bis heute nicht, wie das passieren konnte. Er hatte seiner schwer kranken Mutter versprochen, sie bis zu ihrem Tod zu pflegen. Sie wollte, wenn es zu Ende gehe, zu Hause wohnen bleiben, in den eigenen vier Wänden sterben. So war es in der Familie verabredet. Doch die Absprachen nutzten nichts. Das örtliche Vormundschaftsgericht wurde auf den „Fall“ aufmerksam. Die Mühlen der staatlichen Fürsorge setzten sich in Gang. Eine Berufsbetreuerin wurde vom Gericht eingesetzt. Diese völlig fremde Person hatte nun die Befugnis, über den Lebensmittelpunkt von Frau A. zu entscheiden. (Text: NDR)