Vermieter übergeben die Vermittlung ihrer Wohnung bequem einem Makler – der Mieter trägt ja die Kosten. Das Wohnungsvermittlungsgesetz erlaubt eine Provision von zwei Netto-Kaltmieten plus Mehrwertsteuer. 2000 Euro und mehr sind da schnell zusammen, und der Mieter fragt sich oft, wofür eigentlich? Für einen Dreizeiler in einem Immobilienportal oder der Samstagsausgabe der örtlichen Tageszeitung, für eine junge Dame aus dem Maklerbüro, die Selbstauskünfte und Bewerbungsunterlagen von Interessenten einsammelt? (Text: ZDF)