Bei der jüngsten Bundestagswahl galt ein neues Wahlrecht, wodurch 23 direkt gewählte Kandidaten nicht ins Parlament gekommen waren. Das war aber nicht die erste Reform des Wahlrechts. Seit Gründung der Bundesrepublik sind immer wieder Änderungen vorgenommen worden - zum Beispiel auch im Rahmen der Wiedervereibnigung.