(Cybercrime-Ermittlungen: Vorsicht vor der Polizei! Oder: Nicht im falschen Forum posten) Der Hackerparagraph § 202c StGB ist seit August 2007 in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht an, wies aber darauf hin, dass er verfassungskonform auszulegen sei. Wie ist also die Rechtslage? Und wie sieht die Realität der Strafverfolgung aus? Reality Check!