Als die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2001 das Prostitutionsgesetz verabschiedete, geschah dies, um Frauen damit sozial und rechtlich besser abzusichern. Sexuelle Dienstleistungen sollten aus einer juristischen Grauzone geholt werden, um denen zu helfen, die sie erbringen. Doch der Plan ging nicht auf. Entgegen der Erwartungen haben sich seither nur wenige Frauen bei der Sozialversicherung registriert. Andererseits: seit Sexarbeit nicht mehr sittenwidrig und rechtlich anerkannt ist, boomt die Prostitution. Allerdings nicht zum Vorteil der Frauen.