Nachspiel Der SPIEGEL berichtet in Ausgabe 13/2013 unter dem Titel „Das eine verjährt nie“ ausführlich über den Fall. Demnach gab es einige Jahre nach der Tat einen Verdächtigen, der den Ermittlern wegen ähnlicher Verbrechen auffiel. Ihm konnte der Mord aber letztlich nicht nachgewiesen werden, woraufhin das Verfahren zunächst eingestellt wurde. Die Hinterbliebenen von Dieter H., darunter sein Bruder und sein Schwager, strengten mehrfach die Wiederaufnahme des Verfahrens an, wobei im Laufe der Jahre zahlreiche Ungereimtheiten bei den Ermittlungsbehörden ans Tageslicht kamen. Unter anderem sind Asservate verschwunden, die deshalb nicht mehr für einen DNA-Abgleich mit dem Verdächtigen infrage kommen.