George (39) sitzt nach einem Unfall im Rollstuhl und ist auf Pflege angewiesen. Im Jahr 2011 beschließen George und seine gute Freundin Sieglinde (57), die sich sehr um George kümmert, sich gemeinsam den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Ihr behindertengerechtes Haus soll eine Art Wohngemeinschaft werden, in der die beiden zusammen leben können. Im November 2011 beginnen die Bauarbeiten für ein schlüsselfertiges Reihenendhaus. Doch schon während der Bauphase kommt es zu Unstimmigkeiten mit dem Bauunternehmer. Als die Bauherren Mängel beanstanden, beseitigt er diese nicht, sondern baut einfach weiter. Die Bauarbeiten verzögern sich um mehrere Monate, im Neubau tritt Schimmel auf. Sieglinde und George schalten einen Anwalt ein, kündigen den Bauvertrag und erteilen dem Unternehmer Hausverbot. Nach ihrer Meinung haben sie 60.000 Euro zu viel bezahlt. In den Bädern gibt es keine Sanitäranlagen, die Treppe und die Böden sind nicht fertig gestellt und im gesamten Haus fehlen Türen. Auch der für George so wichtige Treppenlift ist nicht vorhanden. Zudem ziehen sich Risse durch das gesamte Haus. Mittlerweile sind auch die finanziellen Reserven von Sieglinde und George restlos aufgebraucht. Sie haben Angst, nun alles zu verlieren. Ohne die Hilfe der Bauretter können sie nicht in ihr Haus einziehen. Das ist vor allem für George eine Katastrophe, denn er lebt immer noch in einer nicht behindertengerechten Mini-Wohnung. John Kosmalla und sein Handwerkerteam sorgen dafür, dass die Mängel behoben und das Haus behindertengerecht fertiggestellt wird. Rechtsanwältin Manuela Reibold-Rolinger spricht mit dem Gutachter und den am Bau beteiligten Handwerkern und stellt auch den Bauunternehmer zur Rede. Und sie deckt die Fallen auf, die hinter einer vorschnellen Vertragskündigung lauern können.