Am 9. Februar 2017 hat der 7. Senat des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts entschieden: Die 9. Elbvertiefung soll kommen. Hamburg muss nur noch ein paar kleine Bestandteile seines Plans nachbessern: Der Schierlings-Wasserfenchel, eine seltene Pflanze, die nur an der Tideelbe wächst, ist immer noch nicht richtig geschützt. Und die zur Vertiefung geforderten Ausgleichsflächen reichen nicht aus. Anders gesagt: Gebaggert wird erst mal nicht. Immer noch nicht. In dieser Schwebe lebt man an der Elbe seit Jahren. In keiner anderen Region in Deutschland wird so hartnäckig um eine Entscheidung gerungen, nirgendwo sonst sind die beiden Lager, Befürworter und Gegner, so weit voneinander entfernt.