Vor dem Schöffengericht hat sich ein verbrecherischer Wildschütz zu verantworten. Das Volk sieht nichts Ehrenrühriges an so einem Angeklagten. Nur der Herr Amtsgerichtsrat ist in geharnischter Stimmung und der Wildschütz kann auf etliche Jahre Zuchthaus gefasst sein. (Text: BR)
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Georg Lohmeier | Writer |